 | Förderungen |
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| Autochthone Schafrassen weiden bis in die Gletscherregionen |
Die Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ist nicht nur eine genetische Basis und Vorsorge für eine ungewisse züchterische Zukunft, sondern hier wird auch ein Kulturgut bewahrt, welches zum Teil den einzigartigen Charakter einer Region bestimmt, das Landschaftsbild prägt und somit auch einen Anreiz für den Tourismus darstellt. Diese Argumente für den Erhalt gegenwärtig nicht besonders wirtschaftlicher Rassen müssen der Landwirtschaft und der allgemeinen Gesellschaft etwas wert sein. Bedrohte Nutztierrassen können auch von Idealisten zum Teil nicht mehr ohne Einkommensverluste gehalten werden, sodass eine finanzielle Hilfe für die Züchter notwendig ist.
Die Förderung gefährdeter Nutztierrassen erfolgt nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf der Ebene der Europäischen Union und ist Teil der Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EG Nr. 1257/99). Die Mitgliedstaaten können daher im Rahmen ihrer Entwicklungspläne für den ländlichen Raum Halteprämien für die Haltung und Züchtung von Tieren vom Aussterben bedrohter Rassen gewähren. Es besteht die Möglichkeit für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die am ÖPUL-Programm teilnehmen, Förderungen für die Haltung anerkannt gefährdeter Nutztierrassen bei den Bezirksbauernkammern zu beantragen. Die Fördermaßnahme Aufzucht und Haltung gefährdeter Rassen stellt keinen Anreiz zur Produktionserhöhung dar, sondern ist eine Anerkennung für die im Rahmen der Generhaltungsprogramme zu leistende erschwerte Zuchtarbeit.
Derzeit werden Basisförderungen und Prämienzuschläge gewährt.
Basisförderungen können für Tiere jeder gefährdeten Rasse beantragt werden, wenn die maximal zulässige Tierzahl einer bedrohten Rasse nicht überschritten wird, die VO bzw. die Züchter die vorgeschriebenen Generhaltungsmaßnahmen erfüllen, die Reinrassigkeit der Zuchttiere bestätigt ist und die Tiere tatsächlich im Zuchteinsatz stehen.
Prämienzuschläge werden neben der Basisförderung für alle Tiere anerkannt hochgefährdeter Rassen gewährt. Voraussetzung ist die Einhaltung des Generhaltungsprogramm.
Für männliche Zuchttiere wird gezielt eine erhöhte Förderprämie gewährt, um die Aufzucht und Haltung möglichst vieler Vatertiere sicherzustellen.
Rassen mit Basisförderung bzw. Förderzuschlägen sind in der Tabelle Rassenliste und die Höhe der derzeit gewährten Förderungen in der nachstehenden Tabelle ausgewiesen.
| Derzeit gewährte Förderungen für | | gefährdete landwirtschaftliche Nutztiere | | | | | | 1. Basisförderung je Tier | | | | Kuh | Euro 140,00/Jahr | | | Stute | Euro 160,00/Jahr | | | Schaf, Ziege | Euro 30,00/Jahr | | | Zuchtstier, Zuchthengst | Euro 430,00/Jahr | | | Widder, Bock | Euro 75,00/Jahr | | | | | | 2. Basisförderung + Förderzuschlag | | | | * besonders gefährdete Rassen | | | | * Spezielles Generhaltungsprogramm (nach ÖNGENE) | | | Kuh | Euro 280,00/Jahr | | | Schaf, Ziege | Euro 55,00/Jahr | | | Zuchtsau | Euro 150,00/Jahr | | | Zuchtstier | Euro 530,00/Jahr | | | Widder,Bock | Euro 120,00/Jahr | | | Zuchteber | Euro 300,00/Jahr |
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